Hallo,
der kanadische Erblasser ist in Kanada verstorben (kanadischer Erbschein liegt vor), hat aber auch Grundbesitz in Deutschland hinterlassen und der Erbe benötigt zur Grundbuchberichtigung einen deutschen Erbschein.
Kann mir jemand sagen, ob sich die Gebühr für die Erteilung des Erbscheins nur nach dem Wert des hiesigen Grundbesitzes bemisst oder ob auch das kanadische Vermögen mit einbezogen wird?
Vielen Dank!