Hallo,
ich habe hier einen Beratungshilfeantrag wegen "Bedrohung durch Nachbarn".
Worin genau die "Bedrohung" bestehen soll, ist nicht aufgeführt, es besteht schon länger ein Nachbarschaftsstreit.
Bezüglich dieses Streits hat der Betroffene im September 2016 BerH erhalten (Bezeichnung der Angelegenheit: "Unterlassung von Beleidigungen durch Nachbarn"). I
m Februar 2017 wurde im Streitschlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt ein Vergleich geschlossen und die Sache im Mai abgerechnet.
Jetzt wird geltend gemacht, dass die Gegenseite gegen diesen Vergleich verstoße und "neue Bedrohungen und Belästigungen" vorlägen.
Handelt es sich überhaupt um eine neue Angelegenheit? Nach meiner Ansicht ist es der gleiche Streit, und es wird sich lediglich nicht an die Vereinbarung vom Februar gehalten, sodass ich von der Fortführung der Angelegenheit ausgehe.
Wie seht ihr das?