Ich weiß nicht, ob ich hier oder bei „Zwangsvollstreckung“ fragen soll...
Sachverhalt:
Im Grundbuch des Schuldners habe ich in Abteilung III/2 eine Sicherungshypothek von 2013 über 11.000 Euro und unter III/3 eine Sicherungshypothek über 14.000 Euro von 2017.
Das Finanzamt hat nun beim Schuldner die angeblichen Eigentümergrundschulden und den Anspruch auf Grundbuchberichtigung (m. Aushändigung der notw. Urk.) gepfändet und verlangt von mir gemäß § 1144 BGB die Herausgabe von Löschungsfähigen Quittungen.
Tatsächlich sind die gesicherten Forderungen unter III/2 durch div. Vollstreckungsmaßnahmen beglichen, während die Sicherungshypothek III/3 voll besteht. (Weitere Sicherheiten sind nicht in Abt. III eingetragen).
Ich will nur eine Löschungsbewilligung für III/2 erteilen, weil sich das Finanzamt mittels der Löschungsfähigen Quittung durch Umschreibung eine Position verschaffen würde, die mich benachteiligt - bei der Löschung von III/2 hingegen rückt meine bestehende Hypothek nach oben. Ich gehe außerdem davon aus, dass ich einen vorrangigen Löschungsanspruch für die Hypothek III/2 gemäß §1179a BGB und § 1179b BGB habe.
Wenn ich dem Finanzamt nur eine Löschungsbewilligung zu III/2 übersende und gleichzeitig die Löschung im Grundbuch einfordere, habe ich dann mein Problem gelöst?