... der Voraussetzungen
Mein Mandant (Insolvenzverwalter) hatte PKH; meine Klage war erfolgreich und die Masse ist jetzt wieder reich. Gegenüber der Staatskasse hatte ich noch nichts abgerechnet. Der Insolvenzverwalter meint, solange der PKH-Beschluss nicht aufgehoben sei, müsse ich zuerst mit der Staatskasse abrechnen. Ihm dürfe ich nur die Differenzgebühr in Rechnung stellen. Ist doch Quatsch, oder? Wenn der PKH-Beschluss materiell-rechtlich zwischenzeitlich falsch geworden ist, muss ich mich doch nicht verweisen lassen, oder?
Kann jemand helfen? Besten Dank!