Kann Gerichtsvollzieher schriftliche Kommunikation mit Schuldner verweigern?

  • :dankescho - als Fazit nehme ich mit, dass der Gerichtsvollzieher "kann", aber eben nicht "muss". Und dass sich die Schuldner schriftlich an den Gerichtsvollzieher wenden, ab und zu vorkommt. Jetzt ist mein Weltbild irgendwie wieder okay :daumenrau.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • In meiner Ladung steht z. B. ausdrücklich drin, dass eine Ratenzahlung natürlich möglich ist, jedoch eine Glaubhaftmachung nötig ist, dass diese Raten gezahlt werden können, und dies ist bei einem telefonischen oder schriftlichen Angebot jedoch nicht möglich.
    Aus diesem Grunde hat der Schuldner den Termin wahrzunehmen und die Glaubhaftmachung darzulegen.
    Auch ich hätte es genauso gemacht, wie der Kollege in diesem Fall.


  • ...Dieser ist erst nach dem Stichtag wieder aus dem Urlaub zurück.

    Das ist ja wohl kein Grund, dafür gibt es Vertreter. Urlaub kann nicht zum Nachteil eines Rechtssuchenden führen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • ... jedoch eine Glaubhaftmachung nötig ist.. und dies ist bei einem telefonischen oder schriftlichen Angebot jedoch nicht möglich.

    Wieso denn nicht? :confused: :gruebel:

    Weil er mir es am Telefon nicht glaubhaft machen kann. Er kann mir z. B. keine Unterlagen vorlegen, aus denen ich ersehen kann, ob er in der Lage ist, die Rate in der angekündigten Höhe zahlen kann.
    Und bei einem schriftlichen Angebot werden nie Unterlagen beigefügt, aus denen ich das ersehen kann.

  • Einen entsprechenden Hinweis könnte man doch in die Belehrungen, die Du Deiner Ladung beifügst, doch aufnehmen.
    Das Problem ist doch sonst, dass der Schuldner zwar im Termin vor Dir steht, aber dann vielleicht genau diese Unterlagen auch nicht dabei hat.

    Ich sehe Eure Argumente durchaus, aber ich sehe sie nicht als zwingend an. Unterlagen kann man nachfordern, alle anderen Institutionen (Behörden, Anwälte, Gerichte) tun dies auch. Stattdessen das Zahlungsangebot lieber ganz ignorieren :gruebel:.

    In meinem Fall waren außer der nackten Ladung keinerlei Hinweise (weder auf die Möglichkeit der Ratenzahlung, noch zu dem dabei einzuhaltenden Prozedere) vorhanden.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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