• Sie werden vom System als Übergangstext vorgegeben und - jedenfalls falls wir daran denken - auf Normaltext geändert. Sonst erscheinen sie nicht im aktuellen Ausdruck, was zumindest misslich ist. Die Gesamtrechtsnachfolge wirkt ja fort.
    Das haben wir aber anfangs auch nicht gemacht.

  • Sie sind aber nicht mehr aktuell. Alle diese Umwandlungen sind irgendwann in der Vergangenheit erfolgt.
    Warum sollte man im aktuellen Ausdruck sehen, dass vor 20 Jahren das Unternehmen xy im Wege der Verschmelzung übernommen wurde.
    Wer dies nachhalten will, kann in den chronologischen Ausdruck schauen.

    Dies war meines Wissens die Begründung, warum sie im System als Übergangstext ausgegeben werden.
    Wird fanden das einleuchtend.

    Entscheide selbst.

  • Wie tragt ihr Haftungsausschlüsse ein?

    Ich habe gesehen, dass sie bei uns im Zuge der Registerumstellung auf elt. Reg. als Übergangstext erfasst wurden, wir tragen aber als Normaltext ein, was bei späteren Wechseln problematisch ist.

    Muss sich der Haftungsausschluss aus dem aktuellen Auszug ergeben?

  • Wir tragen sie hier auch als Normaltext ein.
    Wenn später ein weiterer Inhaberwechsel erfolgt, ändere ich den Normaltext in einen Übergangstext, damit es im aktuellen Ausdruck nicht so aussieht, als wäre dieser Haftungsausschluss beim aktuellen Inhaber eingetragen. Ob dies richtig ist, weiß ich aber nicht

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!