Umlegungsverfahren ohne Veränderungsnachweis

  • In einem Umlegungsverfahren wird von der Gemeinde ein Ersuchen auf Grundbuchberichtigung vorgelegt. Die Zusammenfassung der Umlegungsergebnisse (Verzeichnis über die untergegangenen und neu entstandenen Flurstücke sowie die Behandlung der Belastungen) samt Karte der neuen Flurstücke wurde nicht von der Gemeinde sondern vom zuständigen Amt für Vermessung und Flurneuordnung erstellt und mit dessen Dienstsiegel versehen. Nach meiner Recherche ist dies möglich und wird insbesondere von kleinen Gemeinden genutzt, da diese oftmals über keine eigene Abteilung in diesem Bereich verfügen.

    Die Daten der neuen Flurstücke wurden vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung auch in der üblichen Weise online in unser System eingespielt und sind dort korrekt abrufbar.

    Ein Veränderungsnachweis in Papierform wurde nicht vorgelegt.

    Ist es so, dass der Veränderungsnachweis in Papierform hier entbehrlich ist bzw. die Zusammenstellung der Umlegungsergebnisse diesen ersetzt, da diese Zusammenstellung von der gleichen Stelle kommt wie der Veränderungsnachweis selbst?

  • Die Frage ist deshalb aufgekommen, weil einige Umlegungsersuchen mit Veränderungsnachweis und andere ohne vorgelegt werden. M.E. brauche ich keinen Veränderungsnachweis, da es sich um ein Ersuchen handelt. Mich verwirrt nur, dass vereinzelt Veränderungsnachweise mit vorgelegt werden.

    Kann mir hier jemand helfen?

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