Kontopfändung bei einem Verfügungsberechtigten über ein Girokonto

  • A. arbeitet als Kleinunternehmer und lässt seine Einkünfte auf das Konto seiner Lebengefährten überweisen/ einzahlen. Er hat eine Verbraucherinsolvenzen ohne Restschuldbefreiung durhlaufen. Im Schuldnerverzeichnis hat er mehrere Einträge.

    Frage: Besteht eine Möglichkeit der Kontopfändung des Kontos der Lebengefährtin, da dort das Geld des Schuldners eingeht?

    Könnte hier evtl. ein Anfangsverdacht gem. § 288 Abs. 1 StGB bestehen?


  • Frage: Besteht eine Möglichkeit der Kontopfändung des Kontos der Lebengefährtin, da dort das Geld des Schuldners eingeht?

    Nein, da es sich eben nicht um das Konto des Schuldners handelt. Möglich wäre die Pfändung des Anspruchs auf Auszahlung des überlassenen Geldes aus dem Treuhandvertrag gegenüber der Lebensgefährtin. Ob diese dann freiwillig zahlt oder man nicht vielmehr Drittschuldnerklage gegen die (möglicherweise ebenfalls nicht besonders solvente) Lebensgefährtin erheben muss steht auf einem anderen Blatt. ;)

    Zitat

    Könnte hier evtl. ein Anfangsverdacht gem. § 288 Abs. 1 StGB bestehen?

    Ja, vgl. BGHSt 34, 309ff.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Eine Kontopfändung dürfte hier vorliegend meines Erachtens ins Leere gehen, da zwischen Bank und Schuldner kein Rechtsverhältnis besteht. Meines Erachtens ist die Lebensgefährtin hier als Drittschuldnerin in Anspruch zu nehmen, da ihr gegenüber der Auszahlungsanspruch des Schulderns bezüglich seines Einkommens besteht. Problematisch dürfte hier eher der Eingang einer Drittschuldnererklärung werden.

  • wie #1 und 2.

    Gepfändet werden könnte 'nur' der Auszahlungsanspruch aus § 667 BGB gegen die Ehefrau, nicht aber ihr Konto.

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

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