Verzinsungsbeginn ab Fax oder Original

  • Moinsen,
    habe mit meinem Kollegen über den Verzinsungsbeginn diskutiert, wenn der Kfa erst vorab per Fax eingeht und ein paar Tage später das Original.
    Ich bin immer davon ausgegangen, dass der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn der Verzinsung der Eingang des Faxes ist, zumal Kostenfestsetzungsanträge auch nur per Fax eingereicht werden können.
    Mein Kollege sieht das anders und meint, dass bei Vorabübersendung per Fax der Zinsbeginn mit Eingang des Originals ist und beruft sich auf eine OLG-Entscheidung, die er momentan aber nicht finden kann.
    Gibt es dazu Entscheidungen?

  • In Soennys Entscheidung geht es zwar um PKH, aber das macht ja nichts, weil dort von der Zulässigkeit eines Faxantrages ausgegangen wird. Wollte vor Lesen der Entscheidung schon schreiben, was dein Kollege macht, wenn er nur das Fax hat... :D Ich verzinse ab Faxeingang. Mir reicht der Antrag aber auch generell per Fax.

  • Der Antrag kann per Fax gestellt werden, daher Verzinsung ab Faxeingang (maßgeblich ist die Empfangszeile unseres Faxgerätes).
    Bei der Gelegenheit möchte ich die mitlesenden Anwälte und ReNo-Gehilfen darum bitten, daran zu denken, dass sehr kleine Schriftgrößen (gerne genommen bei der Kontoverbindung) nicht lesbar übertragen werden.

  • Wenn die Klage per Fax eingelegt werden kann, mache ich mir beim KFA keine Gedanken.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich habe mich ebenfalls immer am Ersteingang des KFA orientiert, also ggf. Verzinsung ab Fax-Eingang.

  • Wir verzinsen hier auch immer ab Fax, in meiner vorherigen Dienststelle ebenso.
    Ich finde, das ergibt sich schon allein aus dem Umstand, dass Fax-Anträge zulässig und auch fristwahrend sind.
    Wenn ich mit einem Fax eine Rechtsmittelfrist einhalten kann, kann ich auch wirksame KFAs inkl. Zinsantrag stellen.
    Falls es dazu eine anders lautende OLG-Entscheidung gibt, ist es vielleicht eine Mindermeinung, der ich erstmal nicht folgen würde.
    Solange es sich nicht als herrschende Meinung durchsetzt, verzinse ich weiter ab Fax.
    Vielleicht war es aber auch ein spezieller Sachverhalt in der OLG-Entscheidung, der auf die üblichen Fälle nicht zutrifft.
    Ich habe davon jedenfalls noch nichts gehört.

    Der Weg ist das Ziel.

    Da wird auch Zweifel sein

    es wird viel Zaudern sein
    da wird Unglaube sein
    wie alle einsam und allein

    (Das Ich, "Destillat")

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