BERH wegen Ablehnung Antrag auf GEZ Befreiung

  • Huhu,

    ich hab einen Antrag vorliegen auf Bewilligung von BerH. Es wurde Widerspruch eingelegt gegen die Ablehnung des Befreiungsantrags.
    Begründung:

    Die Antragstellerin empfängt Erwerbsminderungsrente und Wohngeld, womit diese unter den Kreis der Personen, denen Befreiung erteilt werden kann.

    https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_u…/index_ger.html

    Dies ist aber nicht so, da weder Sozialgeld, noch Grundsicherung empfangen wird.

    Der Bescheid war nicht beigefügt. Ich hatte aber schon mal jemanden auf der RAST da, der mir einen solchen Bescheid vorgelegt hat, in denen wird genau aufgeführt, wann Befreiung erteilt werden kann.

    Kann ich den Antrag wegen Aussichtslosigkeit zurückweisen? Eigentlich ist bei BerH die Erfolgsaussicht ja nicht zu prüfen.

    Aber ich sehe es schon als Mutwillig an.
    Der Antragsteller sieht ja selbst, dass er keine der Leistungen empfängt. Und der Widerspruch ist meiner Meinung nach klar unbegründet.

    Liebe Grüße

  • Menschen mit Behinderungen können Anspruch auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags haben . Da die Ast. eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann man davon ausgehen, dass sie zu dem Personenkreis mit Behinderung zählt. Außerdem kann auch ein Härtefall geltend gemacht werden. Somit läge keine Mutwilligkeit vor. Ich würde mir aber den Bescheid über die Feststellung des Behinderungsgrades vorlegen lassen.

  • Im Hinblick auf die Mutwilligkeit würde ich hier den Selbstzahlervergleich zu Rate ziehen.
    Ich halte es zumindest für fraglich, ob ein Selbstzahler in so einem Fall (Widerspruch mit Begründung Tatsachenvortrag) einen RA beauftragen würde.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich habe in anderen Sachen leider die Erfahrung gemacht, dass der Gebührenservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk (so die aktuell zutreffende Bezeichnung) weder Argumenten zugänglich ist, noch auf Widersprüche, Schreiben, Anfragen etc. überhaupt reagiert. Da beißt man sich alleine schnell die Zähne aus. Dieser Fakt muss bei einer Mutwilligkeitsprüfung aus meiner Sicht mit einbezogen werden. Im Übrigen summieren sich die Beträge, die man an den "Verein" jedes Jahr abführt, durchaus auf nicht ganz unerhebliche Beträge. Besonders wenn das Geld wegen Erwerbsminderung etc. eh' schon knapp ist.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich habe in anderen Sachen leider die Erfahrung gemacht, dass der Gebührenservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk (so die aktuell zutreffende Bezeichnung) weder Argumenten zugänglich ist, noch auf Widersprüche, Schreiben, Anfragen etc. überhaupt reagiert. Da beißt man sich alleine schnell die Zähne aus. Dieser Fakt muss bei einer Mutwilligkeitsprüfung aus meiner Sicht mit einbezogen werden. Im Übrigen summieren sich die Beträge, die man an den "Verein" jedes Jahr abführt, durchaus auf nicht ganz unerhebliche Beträge. Besonders wenn das Geld wegen Erwerbsminderung etc. eh' schon knapp ist.

    Mutwillig u. U. nicht, aber wie schon weiter oben angegeben scheidet die Bewilligung grundsätzlich wegen einer anderweitigen Hilfemöglichkeit (Verbraucherzentrale) aus. Die beraten und vertreten, auch im Widerspruchsverfahren.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

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