Hallo liebe Grundbuchgemeinde,
ich stehe gerade total auf dem Schlauch Hab eine Auflassungsvormerkung mit Rangvorbehalt im GB. Jetzt kommt ein Antrag auf Änderung des Rangvorbehalts, und zwar soll der Hauptbetrag von 800.000 € auf 350.000 € gesenkt werden. Bin ich richtig in der Annahme, dass nur die Bewilligung des Eigentümers erforderlich ist? Der Vormerkungsberechtigte hätte ja nur einen Vorteil aus der Sache, da er sich weniger vorgehen lassen muss.
Ich bräuchte einfach nochmal eine Bestätigung.
Schonmal vielen Dank für die Hilfe.