Guten Morgen,
eine Grundschuld ist eingetragen worden. Leider ist übersehen worden, dass der Notar einen Tag vor Eintragung den Antrag auf Eintragung zurückgenommen hat.
Löschung von Amts wegen oder Amtswiderspruch?
Guten Morgen,
eine Grundschuld ist eingetragen worden. Leider ist übersehen worden, dass der Notar einen Tag vor Eintragung den Antrag auf Eintragung zurückgenommen hat.
Löschung von Amts wegen oder Amtswiderspruch?
Einigung und Eintragung (§ 873 Abs. 1 BGB), also dürfte die Grundschuld materiell entstanden sein. Ob ohne Antrag eingetragen wurde, ist materiellrechtlich ohne Belang. Zu einem anderen Ergebnis käme man nur, wenn Eigentümer und Gläubiger die dingliche Einigung über die Grundschuldbestellung noch vor der Eintragung der Grundschuld wieder aufgehoben hätten. Dafür fehlt es aber derzeit an jedem Anhaltspunkt.
Also kein Amtswiderspruch und eine Löschung von Amts wegen schon gar nicht, weil sie im Gesetz nicht vorgesehen ist.
Also müsste die Gläubigerin = Bank eine Löschungsbewilligung erteilen?
Darauf wird es wohl hinauslaufen (+ Eigentümerzustimmung!).
Und Löschungsantrag
Das Einzige, das nichts kostet.
Wobei sich schon die Frage stellt, wer den Schaden bezahlt. Oder auch nicht, denn die Sache ist klar.
Vielleicht kann das Ding ja zur Nachnutzung drin bleiben. Allerdings sollte man auf die Eintragungskosten verzichten (Stichwort unrichtige Sachbehandlung).
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