Anwärter ohne PKV?

  • Hallo,

    auf den Seiten meiner FH steht, dass man sich in der Ausbildung in einer privaten Krankenversicherung versichern sollte - also nicht muss. In welchen Fällen wäre es denn überhaupt sinnvoll das nicht zu tun? :gruebel:

  • z.B. wenn du dir das Vorstrecken von Rechnungsbeträgen und das Abrechnen mit Beihilfestelle und PKV nicht aufhalsen möchtest

    ... oder wenn Du damit rechnest, nicht auf Dauer in einem Beamtenverhältnis zu bleiben, weil dann die Rückkehr in die GKV erschwert oder unmöglich sein kann.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Letzte Antwort ist falsch, da es mittlerweile eine Versicherungspflicht für alle Bürger gibt.

    Die Frage ist vielmehr, ob Du Dich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversicherst. Argumente für die letztere Versicherungsform wurden schon genannt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, sobald ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen wird.

    Der Beihilfe muss man auch das Bestehen einer Krankenversicherung nachweisen - Versicherung muss daher sein, entweder privat oder freiwillig gesetzlich.

  • Sinn macht eine freiwillige gesetzliche Versicherung auch, wenn Du diverse Familienmitglieder mitversichern musst. Denn für jeden Versicherten muss ein extra Vertrag abgeschlossen werden.
    Das Gute an einer gesetzlichen Versicherung ist, dass die Beiträge planbar sind und mit dem Gehalt mitwachsen. Wenn Du mal Elternzeit nehmen solltest, passt sich der Beitrag an das Einkommen an und auch bei Teilzeit.
    In der pKV zahlst Du immer den "vollen Betrag".

  • Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, sobald ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen wird.

    Der Beihilfe muss man auch das Bestehen einer Krankenversicherung nachweisen - Versicherung muss daher sein, entweder privat oder freiwillig gesetzlich.


    Richtig, der Rückwechsel in die GKV würde nur an der Altersgrenze scheitern. Ich glaube, mit 55 ist dann Schluss mit der Möglichkeit.


    Im hiesigen Bundesland ist es auch so, dass bei der Beihilfe eine (private) Versicherung nachgewiesen werden muss. Wer sich freiwillig in der GKV versichert, hat das Problem allerdings nicht.

    Wie so häufig bei solchen Fragen ist das Bundesland des Fragenden unklar und damit auch, ob dort die Beihilfe einen Nachweis der PKV-Mitgliedschaft voraussetzt.

  • Sinn macht eine freiwillige gesetzliche Versicherung auch, wenn Du diverse Familienmitglieder mitversichern musst. Denn für jeden Versicherten muss ein extra Vertrag abgeschlossen werden.
    Das Gute an einer gesetzlichen Versicherung ist, dass die Beiträge planbar sind und mit dem Gehalt mitwachsen. Wenn Du mal Elternzeit nehmen solltest, passt sich der Beitrag an das Einkommen an und auch bei Teilzeit.
    In der pKV zahlst Du immer den "vollen Betrag".


    Das kann man so nicht unterschreiben.

    Während der Zeit als Anwärter ist die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV unverhältnismäßig teuer im Vergleich zur PKV, so zumindest bei mir damals. Auch danach dürfte man viele Jahre mehr zahlen als in der PKV. Erst im Alter (Pension) ändert sich das ggf.

    Kinder können auch in der (zwangsweisen) GKV des Partners mitversichert werden. Falls diese doch über die Beihilfe laufen, erhöht sich zumindest ab zwei Kindern im hiesigen BL der Beihilfesatz entsprechend.

  • Ich war vor ca 10 Jahren für wenige Jährchen in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
    Da nicht klar war, was nach den geplanten Jahren kommt, bin ich in der gesetzlichen geblieben. Ein paar aus meiner Umgebung sind in die private gewechselt. Ich würde schwören, ich habe weniger oder höchstens genausoviel gezahlt wie die anderen. Dafür hatte ich aber den Aufwand mit der Beihilfe nicht - zumal ich im zweiten Jahr recht häufig zum Arzt musste, war ich da echt froh.

  • Sinn macht eine freiwillige gesetzliche Versicherung auch, wenn Du diverse Familienmitglieder mitversichern musst. Denn für jeden Versicherten muss ein extra Vertrag abgeschlossen werden.
    Das Gute an einer gesetzlichen Versicherung ist, dass die Beiträge planbar sind und mit dem Gehalt mitwachsen. Wenn Du mal Elternzeit nehmen solltest, passt sich der Beitrag an das Einkommen an und auch bei Teilzeit.
    In der pKV zahlst Du immer den "vollen Betrag".


    Das kann man so nicht unterschreiben.

    Während der Zeit als Anwärter ist die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV unverhältnismäßig teuer im Vergleich zur PKV, so zumindest bei mir damals. Auch danach dürfte man viele Jahre mehr zahlen als in der PKV. Erst im Alter (Pension) ändert sich das ggf.

    Kinder können auch in der (zwangsweisen) GKV des Partners mitversichert werden. Falls diese doch über die Beihilfe laufen, erhöht sich zumindest ab zwei Kindern im hiesigen BL der Beihilfesatz entsprechend.

    Ich meinte da auch den Fall, dass während der Anwärterschaft die Familie mitversichert werden muss, wenn der Partner nicht arbeite etc.

    Der Beihilfesatz erhöht sich für den pKV Versicherten auch, wenn die Kinder weiterhin gesetzlich versichert bleiben. Der Beihilfeanspruch ist an den Kindergeldanspruch/ Bezug gekoppelt.

    Ich denke wie in so vielen Fällen muss man schauen, was für einen das günstige/ beste ist.
    Es gibt so viele Faktoren und Kombinationen, das muss man individuell sehen und entscheiden.

  • In Hamburg soll man zukünftig ja auch als Beamter das Wahlrecht haben und würde sich der Dienstherr mit dem Arbeitgeberanteil an der GKV beteiligen. Das könnte sich schon für den einen oder anderen rechnen, ob schon für Anwärter mit relativ niedrigen PKV-Beiträgen weiß ich aber nicht.

  • In Hamburg soll man zukünftig ja auch als Beamter das Wahlrecht haben und würde sich der Dienstherr mit dem Arbeitgeberanteil an der GKV beteiligen. Das könnte sich schon für den einen oder anderen rechnen, ob schon für Anwärter mit relativ niedrigen PKV-Beiträgen weiß ich aber nicht.

    Ja genau, ab 01.08.2018 wird dem so sein. Dieses hat der Senat bereits beschlossen.

  • In Hamburg soll man zukünftig ja auch als Beamter das Wahlrecht haben und würde sich der Dienstherr mit dem Arbeitgeberanteil an der GKV beteiligen. Das könnte sich schon für den einen oder anderen rechnen, ob schon für Anwärter mit relativ niedrigen PKV-Beiträgen weiß ich aber nicht.

    Ja genau, ab 01.08.2018 wird dem so sein. Dieses hat der Senat bereits beschlossen.


    Da hat offenbar mal jemand durchgerechnet, dass diese Variante durch Einsparung von Beihilfen sich für den Staatshaushalt rentiert.

    Oder gibt es einen anderen Grund für diesen Beschluss? :gruebel:


  • Danke für die Fundstellen.

    Im letzten Link ist zwar von Kostenneutralität der Neuregelung die Rede. Ich könnte mir dennoch vorstellen, dass man sich insgeheim eine Einsparung durch die Verringerung von Beihilfezahlungen erhofft.

  • http://www.hamburg.de/pressearchiv-f…bgv-gkv-beamte/

    Am Ende des zweiten Absatzes steht, dass Kostenneutralität erreicht werden könnte.
    Ich denke schon, dass es auch um Einsparungen in der Beihilfe und dem Personal dort geht.


    Habe ich gelesen. Kostenneutralität heißt nach meinem Verständnis, dass nichts gespart wird. Aber was man insgeheim erhofft, kann sich ggf. ganz anders darstellen.

  • Durch meine Mutter weiß ich das besonders Beamte von einer privaten Krankenversicherung profitieren, da viele Versicherungen speziell für diese Berufsgruppe zugeschnittene Tarife anbieten. [FONT=&quot]Da in einer privaten Krankenversicherung Beamte nur die verbleibenden Prozente absichern müssen, liegen somit deren Beiträge ein wenig unter denen von einer gesetzlichen Versicherung. Laut https://beamten-infoportal.de/krankenversicherung-beamte/[/FONT] ist dies dann schon ab 200€ möglich, was für PKV relativ niedrig ist. Für dich RichterThomas ist es denke ich nicht sehr vorteilhaft eine PKV während deines Studiums abzuschließen, da die Kosten weitaus höher wären, als wenn du dich einfach gesetzlich versichern tust. Die PKV richtet sich dann doch eher an Berufstätige und am optimalsten an Beamte & Co.
    Natürlich bietet eine PKV auch weitaus mehr Leistungen, die du mit einer gesetzlichen nicht so leicht bekommst, wie z.B. die Möglichkeit einen Privatarzt als deinen Hausarzt zu wählen, Zahnleistungen, Übernahme der Kosten für Massagen, Psychotherapie usw.
    Aber das kostet auch monatlich eine ganze Menge mehr und als Student kann man sich idR so etwas nicht so leicht leisten. Das musst du letztendlich selbst entscheiden ob dir das wichtig genug ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!