Gruppenleitung und Elternzeit

  • Welche Anerkennung? Die Frage ist nicht ironisch gemeint. Wie ist das bei Euch geregelt? Bei uns ist der (hier sog.) Abteilungsleiter Erster unter Gleichen. Es riecht zwar irgendwie nach Führungsaufgaben; dazu passt freilich nicht, dass hier eine Justizinspektorin Abteilungsleiter bei Oberinspektoren und eine Oberinspektorin Abteilungsleiter für Amtfrauen war.

  • Ich sag mal so: in unseren Beurteilungen in NRW gibt es einen Unterpunkt "Führungsverhalten", der (logischerweise) nur beurteilt wird, wenn im Beurteilungszeitraum Führungsaufgaben übertragen waren. Die Punkte macht man schon mal nicht, wenn man keine Gruppenleitung (mehr) hat.
    Als bei meinem früheren Gericht Gruppenleiter neu eingeführt wurden, wurde in einer Besprechung seitens der Verwaltung auch deutlich kommuniziert, dass diejenigen, die kein Gruppenleiter werden wollen, sich nicht wundern dürften wenn ihre Beförderungen noch länger dauern als ohnehin.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Bestimmt wird zwischen Gruppenleiter und Stellvertreter in der Beurteilung unterschieden,
    Für mich definiere ich eine Beurteilung jedoch schon lange nicht mehr als "Anerkennung".

    M.E. ändert auch die hier von Tom eingestellten Entscheidung nichts an der Geschäftverteilungs-Praxis der Gerichte.

    Wenn ich schon ohne Mutterschutz/Elternzeit o.ä. nicht auf meine Dezernatszusammensetzung (und Zusatzaufgaben schließe ich da jetzt ausdrücklich mit ein) pochen kann, dann wohl auch nicht mit. Wenn mein Geschäftsleiter heute der Meinung ist, ich würde in einer anderen Abteilung benötigt, dann darf ich mich Montag da einfinden. Ob mir das gefällt oder nicht.

  • Welche Anerkennung? Die Frage ist nicht ironisch gemeint. Wie ist das bei Euch geregelt? Bei uns ist der (hier sog.) Abteilungsleiter Erster unter Gleichen. Es riecht zwar irgendwie nach Führungsaufgaben; dazu passt freilich nicht, dass hier eine Justizinspektorin Abteilungsleiter bei Oberinspektoren und eine Oberinspektorin Abteilungsleiter für Amtfrauen war.


    Die Anerkennung findet sich in den Beurteilungen (zumindest wenn durch die entsprechende Benotung eine Beförderung ermöglicht wird).

    Auch ein Rechtspfleger mit niedrigerer Besoldungsstufe kann durchaus Gruppenleiter für andere Rechtspfleger und den mittleren Dienst sein. (Ggf. auch vor dem Hintergrund der Erprobung für spätere, höhere Führungsaufgaben.)

    Wenn die Verwaltung einen Gruppenleiter einsetzen möchte und alle JOIs/JA der Abteilung ggf. das Amt nicht übernehmen möchten, wird es eben auch mal der JI oder JOI.

  • Es ist ja ein Unterschied, ob in der Beurteilung steht, dass man Gruppenleiter war, oder dass man Stellvertreter war.

    Wenn man als Stellvertreter Vertretungstätigkeiten für den/die Gruppenleiter/in ausgeübt hat, ist das doch in der Beurteilung auszuführen. Daher verstehe ich nicht, worin das Problem liegen soll.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!