Zeitpunkt der außerordentlichen Geschäftsprüfung der Gerichtsvollzieher

  • Hallo zusammen,

    muss (in Nds.) eine außerordentliche Geschäftsprüfung der Gerichtsvollzieher immer in einem anderen Monat als eine ordentliche Prüfung stattfinden (Prüfungsbeschränkung vorausgesetzt) § 79 Abs. 1 S. 5 GVO oder handelt es sich um eine Kann-vorschrift? Habt ihr ggf. Entscheidungen oder eine Idee wo ich suchen kann (juris war nicht ergiebig)

    Lieben Dank!

  • M.E. ist das keine Kann-Vorschrift: "ist". Rechtsprechung kenne ich dazu aber auch nicht. Eine Beschwerde gibt es denke ich auch nicht. Der GV kann max. remonstrieren.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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