VKH im Sorgerechtsverfahren und Mehrfach bzgl. Umgang

  • Hallo,

    in einem Sorgerechtsverfahren wurde VKH bewilligt und ein Vergleich mit einem Mehrvergleich bzgl. Umgang geschlossen. Die VKH wurde auf den Vergleich erstreckt. Verfahrenswert: 3.000,- € und für den Vergleich 6.000,- €.

    Ich habe nun einen VKH-Festsetzungsantrag gestellt, in dem ich die Differenzgebühren (VV 3101 iHv. 0,8 und außerdem Terminsgebühren aus dem Wert beider Angelegenheiten, also 6.000) mit beantragt habe. Dies wurde moniert mit der Begründung, der Richter habe bei Bewilligung der VKH auf den Vergleich die Erfolgsaussichten zum Mehrvergleich nicht geprüft. Ich denke, das ist nicht zu beanstanden, oder?

    Bzgl. des Vergleichs habe ich eine 1,5 Gebühr VV 1000 für Umgang vom Wert 3.000,- € und eine 1,0 VV 1003 für Sorgerecht vom Wert 3.000,- € beantragt. Weiterhin habe ich eine Kappung gemäß § 15 Abs. 3 RVG vorgenommen.
    Hier kam folgende Monierung: "Da es sich um ein Sorgerechtsverfahren handelt, in dem ein Umgangsvergleich geschlossen wurde, ist § 48 Abs. 3 RVG nicht anwendbar". :gruebel:
    Kann mir mal jemand erklären, was der Hinweis auf § 48 Abs. 3 RVG bedeutet? Ich stehe auf dem Schlauch....:confused:

    Danke!:blumen:

  • Wenn, wie ich dem Sachverhalt entnehme, nur die Verfahrenskostenhilfe (und nicht auch die Beiordnung!) auf den Mehrvergleich erstreckt wurde, gibt es für den Mehrvergleich keinen Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse. Denn eine Vergütung aus der Landeskasse erfolgt immer nur im Umfange der Beiordnung (§§ 45 Abs. 1, 48 Abs. 1 RVG), nicht im Umgang der Verfahrenskostenhilfe.

    Das anhängige Verfahren hatte offenbar einen Streit über die elterliche Sorge zum Gegenstand.
    Anders als bei einer Ehesache als anhängigem Verfahren (daher der Hinweis auf § 48 Abs. 3 RVG) kommt es in einem Sorgerechtsstreit nicht zu einer gesetzlichen Erstreckung der Beiordnung auf Folgesachen (wie etwa den Umgang, § 48 Abs. 3 Nr. 4 RVG), sodass auch daraus kein Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse hergeleitet worden kann.

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