Hallo Freunde der Versteigerung,
folgender Fall: Ich habe gestern einen Zuschlag erteilt. Jetzt kommt meine Geschäftsstelle heute früh mit einem Posteingang zu mir: Die Antragsrücknahme des Finanzamts (einzige betreibende Gläubigerin), die - laut Eingangsstempel der Posteingangsstelle - bereits vorgestern eingegangen ist, aber erst gestern mit der Post in die Abteilung gebracht wurde (natürlich nach dem Termin)...
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob ich den Zuschlag hätte erteilen dürfen!?! Ich meine ja, da ich den Eingang ja nicht kannte... Seid ihr meiner Meinung??