Zuschlag erteilt trotz Rücknahme

  • Hallo Freunde der Versteigerung,

    folgender Fall: Ich habe gestern einen Zuschlag erteilt. Jetzt kommt meine Geschäftsstelle heute früh mit einem Posteingang zu mir: Die Antragsrücknahme des Finanzamts (einzige betreibende Gläubigerin), die - laut Eingangsstempel der Posteingangsstelle - bereits vorgestern eingegangen ist, aber erst gestern mit der Post in die Abteilung gebracht wurde (natürlich nach dem Termin)...

    Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob ich den Zuschlag hätte erteilen dürfen!?! Ich meine ja, da ich den Eingang ja nicht kannte... :gruebel: Seid ihr meiner Meinung??

  • Zum Zeitpunkt der Entscheidung kanntest Du die Rücknahme nicht, so dass Zuschlag zu erteilen war.

    Allerdings stellt sich jetzt die Frage, was im Nachhinein mit dem Zuschlag passiert....

  • Ja, denn dir war nicht bekannt, dass die Antragsrücknahme bereits vorlag.

    Jetzt wird dir sicherlich eine Beschwerde des Eigentümers helfen. Dann der Beschwerde abhelfen und Beschluss aufheben.

  • Wie Lumpi richtig schreibt: Es bedarf einer Zuschlagsbeschwerde. Denn der Zuschlag wurde erteilt, obwohl objektiv ein Zuschlagsversagungsgrund bestand - auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an. Für beschwerdeberechtigt wird man neben dem Schuldner auch den betreibenden Gläubiger halten dürfen (dem ggf. durch Zuschlag sein Sicherungsobjekt entzogen wird).

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