Guten Morgen,
ich habe folgenden Fall:
Zur Abwendung der Zwangsvollstreckung wurde eine Sicherheitsleistung von dem Klägerhinterlegt.
DieKlage wurde abgewiesen. Die Beklagte hat den Anspruch auf Auszahlung derhinterlegten Sicherheitsleistung gepfändet.
Kannich die hinterlegte Sicherheitsleistung auf Grund der Pfändung ohne weiteres andie Beklagte auszahlen?
Ich würde die Beklagte nur auffordern, einen Auszahlungsantrag zu stellen. Den Hinterleger (Kläger)
muss ich doch nicht mehr beteiligen, oder?
Das Urteil ist nur vorläufig vollstreckbar. Muss ich die Rechtskraft des Urteils abwarten?
Viele Grüße
marion