Abschiebehaft KFB

  • Hallo zusammen,

    ich habe erstmalig eine Abschiebesache vorliegen.
    Dort wurde zunächst durch das AG mit Beschluss vom 27.07.2017 Sicherungshaft angeordnet.
    RA legt für Betroffenen Beschwerde ein. Daraufhin beantragt auch der Kreis (Antragsteller der Haft) die Aufhebung des Haftbeschlusses. Mit Beschluss vom 24.08.2017 wir der ursprüngliche Beschluss vom 27.07.2017 aufgehoben und die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen dem Kreis auferlegt.
    Nun liegt ein Kostenfestsetzungsantrag des Rechtsanwaltes vor. Er macht die Gebühr Nr. 6300 VV RVG nebst Postpauschale geltend. Die Akte wurde zunächst dem Kreis mit der Bitte um Anweisung der Vergütung zugesandt. Diese schicken nun die Akte zusammen mit einer Stellungnahme zurück und bitten um Kostenfestsetzung.
    Nun meine Frage, da ich ein solches Verfahren noch nie hatte:Bin ich (Rechtspfleger AG) für die Kostenfestsetzung zuständig? Muss ich irgendwas beachten?

    Vielen Dank schon mal in Voraus

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