Folgendes Problem:
Hinterlegt wurde zugunsten der unbekannten Erben des Herrn X., verstorben 2014. Das Finanzamt hat Forderungen gegen Herrn X und beantragte zunächst mit einem einfachen Schreiben die Auszahlung der Steuerschuld. Dies habe ich abgelehnt.
Nun bekomme ich eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamtes. Als Vollstreckungsschuldner wird der Nachlass des Herrn X, verstorben am... angegeben.
Ich habe daraufhin nachgefragt, von wann die Steuerschuld entstanden ist, bzw. um Angabe der zugrunde liegenden verwaltungsrechtlichen Entscheidung gebeten, da es auch sein könnte, dass die Ansprüche erst nach dem Tod des Schuldners erwachsen sind, womit ich ausschließen könnte, dass die Vollstreckung bereits zu Lebzeiten des Schuldners begonnen hatte, § 779 Abs 1 ZPO.
Als Antwort bekam ich sinngemäß, dass dies mich nicht zu interessieren hat.
Sehe ich hier ein Problem, welches keines ist?
Danke für eure Meinungen.