Hallo,
kurze Frage:
Ich habe ein Pfüb-Antrag auf´n tisch und der Gläubiger (Versicherung) macht für ZV-Maßnahme (GVZ) einen Pauschalbetrag in Höhe von 4,00 oder 5,00 EUR (insgesamt 45,00 EUR)geltend. Auf Nachfrage teilte er mir mit, dass es sich um einen Pauschalbetrag für die jeweilige Maßnahme handelt nämlich für Papier, Porto etc.!
Erstattungsfähig?