Löschung Wohnungsrecht und Vormerkung aufgrund begl. Abschrift Erbschein

  • Im Grundbuch ist für X ein Wohnungsrecht und eine Vormerkung zur Sicherung des bedingten und befristeten Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums eingetragen. Die betreffenden Bewilligungen liegen mir noch nicht vor.

    Y als Erbin des X bewilligt und beantragt die Löschung beider Rechte. Zur Legitimation wird eine beglaubigte Abschrift des Erbscheins für X vorgelegt, in dem Y als Alleinerbin ausgewiesen ist.

    Meine Überlegungen hierzu:

    Für die Löschung des Wohnungsrechts -als beschränkte persönliche Dienstbarkeit- ist der vorgenannte Nachweis jetzt schon ausreichend, da hier nach Ablauf der Jahresfrist lediglich der Tod des X nachzuweisen ist.

    Die Vormerkung kann m.E. derzeit nur gelöscht werden, wenn sich aus der Bewilligung der Ablauf der Frist (entweder der zeitliche Ablauf oder Ablauf der Frist durch Tod des X) ergibt. Für den Fall, dass die Frist noch nicht abgelaufen ist, muss eine Ausfertigung des Erbscheins zur Legitimation der Y als Alleinerbin vorgelegt werden.

    Was meint Ihr?

  • Ich denke, dass sich Deine Frage ohne Kenntnis der Bewilligung nicht beantworten lässt. Denn Du hast auch geschrieben, dass sich Befristung und Bedingung auf den Anspruch beziehen.

    Im Zweifel wirst Du die Ausfertigung des Erbscheins vielleicht schneller haben als die Akte mit der Bewilligung.

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