Bedingt befreiter Vorerbe

  • Hallo,

    kann mir jemand erklären, was ein bedingt befreiter Vorerbe ist?

    Liebe Grüße und schon mal danke :)

    "Ich setze meinen Sohn A zu meinem alleinigen Erben ein. Er ist jedoch auf Lebzeit nur Vorerbe. Nacherbe ist die Stadt Trier, allein. Die Vorerbschaft ist auflösend bedingt. Die Bedigung tritt ein, wenn der Vorerbe (leibliche oder angenommene) Abkömmlinge hat, oder wenn er heiratet, oder wenn er das 50. Lebensjahr vollendet. Mit Eintritt der Bedingung wird der Vorerbe unbeschränkter Vollerbe." (typisches Geschiedenentestament, Erwerb des geschiedenen Ehegatten "über Bande" als Erbe des Kindes soll verhindert werden)

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich denke nicht, dass das von meinem Vorredner Ausgeführte gemeint war.

    Die Fragestellung scheint mir eher darauf hinzudeuten, ob man jemanden unter einer Bedingung von den gesetzlichen Beschränkungen der Vorerbschaft befreien kann.

    Ohne eine Sachverhaltsergänzung lässt sich das aber nicht endgültig beurteilen.

  • Ich denke nicht, dass das von meinem Vorredner Ausgeführte gemeint war.

    Die Fragestellung scheint mir eher darauf hinzudeuten, ob man jemanden unter einer Bedingung von den gesetzlichen Beschränkungen der Vorerbschaft befreien kann.

    Ohne eine Sachverhaltsergänzung lässt sich das aber nicht endgültig beurteilen.


    "Sobald der Vorerbe heiratet oder (eigene oder leibliche) Abkömmlinge hat, in jedem Fall aber mit Ablauf des 31.12.2027, ist er von den in § 2136 BGB genannten Beschränkungen befreit." - Warum soll das nicht gehen?

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  • Ich sagte ja nicht, dass es nicht geht. Je nach Art der Bedingung ist deren Eintritt oder Ausfall natürlich (insbesondere im Grundbuchverfahren) nicht einfach nachzuweisen.

    Trotzdem würde ich gerne wissen, worum es der Fragestellerin jetzt eigentlich geht. Denn irgend einen Anlass muss es für die die gestellte Frage ja gegeben haben.

  • Nein, die Frage wurde nicht aus privatem Anlass gestellt.

    Ich bin Rechtspflegeranwärterin und habe diese Frage gestellt bekommen mit der Anweisung, mich bei Beck usw. zu informieren. Da ich dort aber nichts gefunden habe, habe ich die Frage hier gestellt.

    Einen Sachverhalt gab es dazu nicht.

  • Dann würde er aber vielleicht realisieren, dass der (unterstellt verwendete) Terminus "bedingt befreiter Vorerbe" - wie die Antwort von tom zeigt - zumindest auslegungsfähig ist und dass man Fragen künftig vielleicht in eindeutiger Weise formulieren sollte, bevor man seine Anwärter in Verwirrung stürzt.;)

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