Erschwerniszulage vs. Funktionszulage

  • Hallo ihr Wissenden, :)

    ich habe mal wieder eine Frage.

    Mein Schuldner ist in WVP und wir sind die Treuhänder. Nun legt er monatlich seine Lohn- und Gehaltsnachweise vor. Der Schuldner arbeitet als Wachschutz für ein Atommüllzwischenlager und erhält diverse Zulagen, unter anderem

    - eine KTA-Zulage: nach Aussage ist dies eine Zulage für den Schutz des Kernkraftwerkes
    - NBB (=nebenberufliche Feuerwehrmann): nach Aussage ist es eine Zulage für eine Tätigkeit als Feuerwehrmann.

    Mein Kollege hat einen Schuldner, der die gleichen Zulagen erhält. Ich stufe diese als Erschwerniszulagen ein und damit als unpfändbar, mein Kollege als Funktionszulage und damit als pfändbar.

    Woran erkenne ich, ob es sich bei diesen Zulagen um Erschwernis- oder Funktionszulagen handelt? Vielen Dank.

  • Beide Zulagen sind sog. Funktionszulagen. Findet man z.B. im

    TARIFVERTRAG
    - Sicherheitsdienstleistungen in kerntechnischen Anlagen -
    in Mecklenburg-Vorpommern

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

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