Wohnungsrecht am Sondereigentum?

  • Folgender Sachverhalt:

    Zwei Grundstücke, nur eines ist mit einem Wohnungsrecht belastet, weil sich auf diesem Grundstück zwei Gebäude bestehen. Vereinigung der beiden Grundstücke und Bildung von Wohnungseigentum gemäß § 3 WEG, jedes Gebäude wird Sondereigentum. Das Wohnungsrecht wird also mit übernommen, lastet aber nur auf dem einen Flurstück von zweien, an denen Sondereigentum gebildet wurde. Da das Wohnungsrecht ursprünglich sich nur auf eines der zwei Gebäude bezog, gibt der Wohnungsrechtberechtigte und der andere Sondereigentümer seinen Teil frei, so das das Wohnungrecht nur an dem einen Flurstück des Grundstücks lastet, an dem Sonder- bzw. Miteigentum besteht. Ist so etwas überhaupt möglich?

  • Nein, das ist nicht möglich. Möglich ist, dass das Wohnungsrecht nur an einem Raumeigentum besteht (MEA Grundstück + SE an Wohnung Nr. ...) und das ist wohl auch gewollt.

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  • Sicher, das ist so gewollt, aber aus "steuerlichen Gründen" soll das Wohnungsrecht nicht gelöscht werden und an der Wohnungseinheit die tatsächlich belastet ist neu begründet werden, jedenfalls ist dies die Meinung des beurkundenden Notars. Aber ich kann doch nicht nur den MEA + SE an einem von zwei Flurstücken des Grundstücks an dem der MEA besteht als "klebendes" Recht belastet lassen, der Notar ist der Meinung das so etwas geht :gruebel:

  • Meiner Meinung geht nur Bewilligung der Erstreckung auf alles (also alle geteilten Grundstücke), dann Teilung und danach Freigabe der nicht genutzten Einheiten. Ob Zwischeneintragungen erfolgen müssen? Meiner Meinung nach eher nicht.

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