französische Namensführung, Bezeichnung im Grundbuch

  • Wie tragt Ihr denn die französischen Beteiligten in das Grundbuch ein, die regelmäßig mit

    a) ihrem Vornamen
    b) ihrem Geburtsnamen und
    c) verheiratete ...

    bezeichnet sind?

    Offenbar tragen die Franzosen Ihren Namen weiter mit dem Zusatz "verheiratete/r ... "

    im Gegensatz zu unserem Namensrecht, wo Ehename mit dem Zusatz "geborene/r..." bezeichnet werden.

  • Wie tragt Ihr denn die französischen Beteiligten in das Grundbuch ein, die regelmäßig mit

    a) ihrem Vornamen
    b) ihrem Geburtsnamen und
    c) verheiratete ...

    bezeichnet sind?

    Offenbar tragen die Franzosen Ihren Namen weiter mit dem Zusatz "verheiratete/r ... "

    im Gegensatz zu unserem Namensrecht, wo Ehename mit dem Zusatz "geborene/r..." bezeichnet werden.

    "geborene/r" ist nicht der Ehename, sondern der Geburtsname.

    Franzosen (und Italiener und Belgier und Luxemburger) behalten ihren Namen und haben das Recht, den Namen des Ehegatten zu führen.

    "Françoise Dupont Ehefrau des Gérard Lecuit" oder nach dessen versterben "Françoise Dupont Witwe des Gérard Lecuit" ist m.E. ebenso korrekt wie "Françoise Dupont Ehefrau Lecuit" oder "Françoise Dupont verheiratete Lecuit" oder bei Italienern "Rosalina Rossi, Ehefrau des Giovanni Bianchi", "Rosalina Rossi, Ehefrau des Giovanni Bianchi", "Rosalina Rossi, verheiratetet Bianchi" oder (italienisch) "Rosalina Rossi in Bianchi".

    Nur halt nicht "Françoise Lecuit" oder "Rosalina Bianchi", das führt immer zu Ärger wenn eine Indentifikation nach GwG oder GB-Berichtigung aufgrund Erbfolge durchgeführt werden soll und im Ausweis / Erbnachweis dann der richtige Name (statt dem Namen des Ehegatten) steht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Vielen Dank für die erweiterte Erklärung. So hatte ich das auch verstanden.

    Meine Frage zielte - zugegeben etwas ungeschickt formuliert - daraufhin ab, dass SOLUM (das in Berlin verwendete Grundbuchprogramm) eine solche Eintragung nicht "kennt" und die Datenverbindung zum Katasteramt infolgedessen auch nicht funktionieren würde.

    Also ganz praktisch gesehen... Wie tragen andere Rechtspfleger das ein.:wechlach:
    Ich selbst bin dafür, die richtige Eintragung vorzunehmen.
    Meine Kollegen sind da wesentlich pragmatischer unterwegs und wollen Doppelnamen eintragen, was ich eher unglücklich finde, da es sich m.E. eben nicht um einen solchen handelt.

  • Alles ("Dupont verheiratete Lecuit") in den Nachnamen zu packen scheint die übliche "Lösung" zu sein. Nach dem Motto: soll das Katasteramt sehen, wie es damit klarkommt. Ansonsten bleibt nur Eintraung (nur) des tatsächlichen Nachnamens.

    Ein weiterer Fall, wo das Recht sich der Technik beugen soll :mad:

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  • Also ganz praktisch gesehen... Wie tragen andere Rechtspfleger das ein.:wechlach:

    Ich trage entsprechend der Urkunde ein. Sollte es ein Katasterproblem geben, ist dies ein nachgelagertes und nicht mein Problem.

  • In meinem Fall sind leider sowohl Urkunde des einen Notars als auch Beglaubigungsvermerk des anderen Notars nachweislich falsch.
    Mir liegt die Kopie des französischen Personalausweises und eine Güterrechtsvereinbarung vor, nachdem ich drei verschiedene Varianten als angeblich die richtige mitgeteilt bekommen habe. Zunächst waren Vor- und Nachnamen bunt gemischt vertauscht etc.;)

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