Pfüb ist beantragt; Schuldner und Gläubiger wohnen in Deutschland, der Drittschuldner ist allerdings eine Bank in der Schweiz
Zustellung soll vermittelt werden mit Aufforderung nach § 840 ZPO
Habt ihr eventuell aktuelle Erfahrungen hinsichtlich Zustellung und Akzeptanz durch Drittschuldner?
(In der Vergangenheit soll es hinsichtlich Akzeptanz schwierig gewesen sein, habe ich vernommen.)
Wer stellt dem Schuldner den Pfüb zu, wenn die Zustellung an den DS erfolgreich war (Vollstreckungsgericht direkt oder über GVZ-Beauftragung)?