Hallo an alle, so langsam rollt die Lawine bzgl. der neuen strafrechtl. Vermögensabschöpfung auf uns zu. Bei der hiesigen Staatsanwaltschaft geht mittlerweile täglich etwas ein..
Aktuell vollstrecke ich einen Vermögensarrest über ca. 6.000,- €, und der Beschuldigte fährt einen älteren, aber hochwertigeren PKW, wobei sonst vermutlich nicht viel zu holen ist bei ihm. Den GVZ habe ich bereits mit der Pfändung beauftragt; das Problem hierbei ist, dass der Beschuldigte oft wechselnde Aufenthaltsorte hat, und daher für einen GVZ schwerlich greifbar ist.
Kann ich das Fahrzeug über die Polizei beschlagnahmen lassen? bzw. ausschreiben lassen zur Fahndung, damit bei einer Kontrolle dann ein GVZ zum Pfänden hingeschickt werden kann? (...die Idee hatte der GVZ, der meinte, es ginge...)
Wenn ja, wie mache ich das?
Auf welcher Basis / nach welcher Vorschrift mache ich das?