Wohngeldrückstände in der Zwangsversteigerung

  • Was verstehst Du unter "automatisch"?

    Wohngeldrückstände, die in Rangklasse des 10 I 2 ZVG fallen, werden im geringsten Gebot berücksichtigt, wenn
    a) sie angemeldet sind und
    b) sie dem bestbetreibenden Gläubiger im Rang vorgehen.

    Betreibt die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst, kommt der Anspruch nicht ins geringste Gebot.
    Und Obacht! Löst der nachrangige die WEG als betr. Gl. ab, geht der Vorrang des § 10 I 2 ZVG mit dem Anspruch auf den Ablösenden über, die WEG muss sich mit weiter entstehenden Hausgeldansprüchen mit dem Rang des § 10 I 5 ZVG begnügen (was voraussetzt, dass sie betreibt). Nur wenn es der Schuldner selbst ist, der die Hausgeldansprüche begleicht, können weitere Ansprüche in Rangklasse 10 I 2 einrücken.

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