Vertretungsregelung persönlich haftender Gesellschafter

  • Ich habe eine Anmeldung bezüglich der Ersteintragung einer GmbH & Co. KG vorliegen.

    In der Anmeldung ist folgende allgemeine Vertretungsregelung aufgeführt:

    Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam.

    Ich sehe nun zum ersten Mal eine solche Regelung und bin mir gerade nicht sicher, ob dies zulässig ist und so eingetragen werden kann.

    Weder der HRP noch der Baumbach/Hopt erhellen mich da gerade.

    Was meint ihr dazu?

    Habt ihr Fundstellen, ob es zulässig ist oder nicht?

    Danke schon einmal im Voraus.

  • Eine Fundstelle habe ich nicht, aber warum sollte es nicht gehen?
    Echte und unechte Gesamtvertretungsbefugnis ist doch auch bei oHG und KG möglich...

    Die Gesellschafter können doch im Gesellschaftsvertrag regeln, wie und was sie wollen.
    Die gesetzliche Alleinvertretungsmacht kommt doch nur zum tragen, wenn der Vertrag nichts anders bestimmt.
    Wenn Anmeldung durch alle Gesellschafter erfolgt, kannst du eintragen...

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