Anerkennung einer Bank als Zoll- und Steuerbürge

  • Guten Morgen liebe Kollegen,

    die im Kaufvertrag enthaltene Belastungsvollmacht enthält u.a die Einschränkung, dass die finanzierende Bank in Deutschland als Zoll- und Steuerbürge anerkannt sein muss.
    Die jetzt einzutragende Gläubigerin ist wohl vorwiegend in Süddeutschland tätig (XXX Bank eG). Wir kannten sie jedenfalls bisher nicht. Nachdem wir vergeblich gesucht haben: Wer (welche Behörde) erkennt die Bank als Zoll- und Steuerbürge an? Wie kann die Eigenschaft "Zoll- und Steuerbürge" nachgewiesen werden?

    Vielen Dank.

  • Vielen Dank, das bringt uns schon mal einen Schritt weiter. Fraglich ist jetzt nur noch, ob die Generalzolldirektion oder ggf. ein Hauptzollamt über die Anerkennung als Steuerbürge eine Bescheinigung erteilt. Hat jemand damit vielleicht Erfahrung und einen Nachweis für die Anerkennung der Bank als Steuerbürge schon mal gesehen?

  • Fraglich ist jetzt nur noch, ob die Generalzolldirektion oder ggf. ein Hauptzollamt über die Anerkennung als Steuerbürge eine Bescheinigung erteilt. Hat jemand damit vielleicht Erfahrung und einen Nachweis für die Anerkennung der Bank als Steuerbürge schon mal gesehen?

    Sofern dies nach dem Inhalt der Belastungsvollmacht tatsächlich der Prüfungspflicht des Grundbuchamtes unterliegt, würde ich diesen Ball in das Feld der Beteiligten spielen und von denen den Nachweis anfordern (auch wenn ich nicht ernsthaft glaube, dass normale Geschäftsbanken keine Steuerbürgen sind).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!