Rechtsnachfolgeklausel verbinden mit Forderungsaufstellung?

  • Hallo,

    ich bräuchte etwas Hilfe bei der Vorgehensweise in folgendem Fall:

    Ich habe vom Jugendamt den Antrag auf eine Teilrechtsnachfolgeklausel (§ 727 ZPO; Unterhalt). Soweit unproblematisch. Das Jugendamt besteht jedoch darauf, dass die Forderungsaufstellung (Aufstellung über Auszahlungen von Unterhaltskostenvorschuss) mit dem Titel verbunden wird, da das für den PfÜB zuständige AG den Erlass abgelehnt hat mit der Begründung, dass die der Vollstreckungsklausel zugrunde liegenden Urkunden nicht mitzugestellt wurden.
    Dem Antragsgegner wurden sowohl der Antrag als auch die Forderungsaufstellung zugestellt. Die Rechtsnachfolgeklausel wurde erlassen und mit dem Titel verbunden. Das Jugendamt hält das jedoch nicht für ausreichend.
    Meines Erachtens nach macht es jedoch gar keinen Sinn die detaillierte Forderungsaufstellung mit dem Titel zu verbinden. Der übergegangene Betrag sowie der entsprechende Zeitraum sind aus der RNF-Klausel ersichtlich. :gruebel:

    Hat schon mal jemand die Forderungsaufstellung selbst mit dem Titel verbunden? :confused:

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