Grundbucheintragung aufgrund des Europäischen Nachlasszeugnisses

  • Hallo!

    Ich bin seit zwei Wochen Rechtspflegerin (Grundbuchamt) und habe folgenden Fall:
    Niederländische Erblasserin.
    Vorgelegt wurde:
    - niederländische Sterbeurkunde nebst deutscher Übersetzung
    - niederländischer Erbschein nebst deutscher Übersetzung
    - das Europäische Nachlasszeugnis
    - Grundbuchberichtigungsantrag

    Was muss ich bei der Eintragung aufgrund des Nachlasszeugnisses beachten? Hatte diesen Fall in der Ausbildung nie und habe auch sonst nichts Explizites gefunden.

    Vielen Dank im Voraus!


  • Ist das Nachlasszeugnis auch übersetzt?
    Ist es noch gültig?
    Apostille darfst Du keine verlangen.

    Wenn sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen aus dem ENZ ergibt: Eintragen ("2.1 ohne Eigentumswechsel anstelle von 1.1; 2.2, 2.3, 2.4: Erbfolge nach 1.2, gemäß Europäischem Nachlasszeugnis vom ..., ausgestellt durch..., eingetragen am ...").

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub


  • Gibt es für die Eintragung irgendwo ein Muster?

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