Hallo, Gemeinde,
im Zuge der Anlegung von WE soll für den teilenden Eigentümer selbst jeweils eine Vormerkung in allen WE-Blättern eingetragen werden, "wonach diese berechtigt ist, im Rang der Vormerkung eine beschränkte persönliche DB für die künftige WEG-Eigentümergemeinschaft zu bestellen.
Die DB soll dann später jeweils immer ein Wohnungsbesetzungsrecht sein (hier:Studentenwohnungen).
Ist dieses Konstrukt hier evtl. bekannt?
Ich frage mich, inwieweit hier der Anspruchsschuldner der Vormerkungen zunächst der teilende Eigentümer sein kann, der Berechtigte der DB dann aber die (künftige) WEG-Eigentümergemeinschaft...?!
Danke schon mal für die Mühe!!