Ich (beim Amtsgericht) will die Vollstreckung einer Jugendstrafe einleiten. Das Aufnahmeersuchen kam zurück, weil sich der Verurteilte nicht gestellt hat. Noch bevor Haftbefehl erlassen wurde, kommt die Mitteilung, dass sich der Verurteilte in Abschiebehaft befindet. Jetzt weiß ich nicht, was zu tun ist. Soll ich Überhaft notieren lassen? Hat da jemand Erfahrung mit?
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