Falsche Uhrzeit im ZVG-Portal

  • Ich habe mal eine Frage:
    In meiner Terminsveröffentlichung im ZVG-Portal hat ( ausgerechnet)der Schuldner einen Fehler in der Uhrzeit entdeckt. Terminiert ist um 9.00. In der allgemeinen Beschreibung nach der Sucheingabe ( AZ...-AG...Objekt...) steht 17.00. Die amtliche Bekanntmachung als pdf, die anzuklicken ist, enthält jedoch die richtige Uhrzeit, denn die TB selbst war ja richtig. Bei den Hinweisen für Bieter im ZVG-Portal steht:Für die Wirksamkeit der Terminbestimmung ist allein der Text der amtlichen Bekanntmachung ausschlaggebend. Bin jetzt, 2 Wochen vor dem Termin, unsicher, ob das ein Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Abs. 7 ZVG wäre und ich den Termin lieber aufheben sollte. Hat jemand eine Idee?
    Danke!

  • ein Zuschlagsversagungsgrund ist es nicht, da nur die pdf die amtliche Bekanntmachung darstellt.
    Der weitere Text hat nur beschreibenden Charakter.

    Ich würde zusehen, dass die Geschäftsstelle die Uhrzeit im Vortext möglichst schnell berichtigt, mich über mich selbst ärgern, dass es mir nicht selbst aufgefallen ist und es im Termin darauf ankommen lassen.

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