Ich habe mal eine Frage:
In meiner Terminsveröffentlichung im ZVG-Portal hat ( ausgerechnet)der Schuldner einen Fehler in der Uhrzeit entdeckt. Terminiert ist um 9.00. In der allgemeinen Beschreibung nach der Sucheingabe ( AZ...-AG...Objekt...) steht 17.00. Die amtliche Bekanntmachung als pdf, die anzuklicken ist, enthält jedoch die richtige Uhrzeit, denn die TB selbst war ja richtig. Bei den Hinweisen für Bieter im ZVG-Portal steht:Für die Wirksamkeit der Terminbestimmung ist allein der Text der amtlichen Bekanntmachung ausschlaggebend. Bin jetzt, 2 Wochen vor dem Termin, unsicher, ob das ein Zuschlagsversagungsgrund nach § 83 Abs. 7 ZVG wäre und ich den Termin lieber aufheben sollte. Hat jemand eine Idee?
Danke!
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