Zulassung des Rechtsanwalts Massebestandteil?

  • Über das Vermögen des Rechtsanwalts RA ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Rechtsanwaltskammer betreibt die Entziehung seiner Zulassung. RA ist nicht berufstätig; aufgrund einer Erkrankung bezieht er eine Rente.

    Bereits vor Verfahrenseröffnung ist RA gegen die Entziehung der Zulassung vorgegangen. Nach erfolglosem Widerspruchverfahren hatte er einen Rechtsanwalt beauftragt, um die Sache klageweise zu klären. Nun, nach Eröffnung des Verfahrens, stellt sich die Frage, ob der Insolvenzverwalter dieses Klageverfahren fortführen muss. Ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft überhaupt Massebestandteil? Oder müsste RA – sollte er um seine Zulassung kämpfen wollen – selber einen Rechtsanwalt beauftragen und diesen auch selber bezahlen?

  • Dabei handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, das nicht verwertet werden kann (vgl. etwa für die kassenärztliche Zulassung: BVerfG, Beschl. v. 22.03.2013 - 1 BvR 791/12). Im Übrigen wäre die Zulassung wohl ohnehin aufgrund der Insolvenzeröffnung zu widerrufen (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO).

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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