Beschwerde gegen Ausschließungsbschluss Nachlassgläubiger

  • Antragsteller hat Beschwerde gegen Ausschließungsbeschluss Nachlassgläubiger gestellt, weil die Höhe der Forderungen nicht bezeichnet wurden. Er erhielt jedes mal Gelegenheit zur Stellungnahme. Wenn der Ausschließungsbeschluss nun geändert wird (mit Höhe der Forderungen), müssen dann Gläubiger angeschrieben werden, wenn die Forderung nicht genau beziffert ist im Antrag? Wenn ein Gläubiger nach dem 1. (falschen) Ausschließungsbeschluss eine Forderung angemeldet hat, kann er dann im 2. (korrigierten) Ausschließungsbeschluss noch berücksichtigt werden?

  • Antragsteller hat Beschwerde gegen Ausschließungsbeschluss Nachlassgläubiger gestellt, weil die Höhe der Forderungen nicht bezeichnet wurden. Er erhielt jedes mal Gelegenheit zur Stellungnahme. Wenn der Ausschließungsbeschluss nun geändert wird (mit Höhe der Forderungen), müssen dann Gläubiger angeschrieben werden, wenn die Forderung nicht genau beziffert ist im Antrag? Wenn ein Gläubiger nach dem 1. (falschen) Ausschließungsbeschluss eine Forderung angemeldet hat, kann er dann im 2. (korrigierten) Ausschließungsbeschluss noch berücksichtigt werden?

    Du könntest den Beschluss berichtigen wegen offensichtlicher Unrichtigkeit.

    How can I sleep with Your voice in my head?

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