Zwangshypothek - Zuteilung

  • Guten Morgen allerseits!

    In Vorbereitung des Verteilungstermins habe ich mehrere Gläubiger von Zwangssicherungshypotheken um Angabe ihrer Kontoverbindungen gebeten, da ich gemäß § 10 ZVG Erlös zuteilen muss (in diesem Fall Zinsen und Hauptforderung). Diese Gläubiger hatten sich bislang nicht gemeldet bzw. nichts angemeldet. Ein Gläubiger teilt mir nun mit, dass er "keine Ansprüche mehr hat, die die Forderung ausgeglichen wurde".
    Wie verfahre ich nun weiter?
    Die eingetragenen Zwangshypotheken sind sehr alt, diese aus dem Jahr 1985; das Eigentum hat seitdem 2x gewechselt (vor der Versteigerung).

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

  • wird keine Bankverbindung benannt, ist gem. § 117 Abs. 2 ZVG zu hinterlegen.

    Hinsichtlich des "Keine-Forderung-mehr-Gläubigers" würde ich anfragen, wer die Forderung ausgeglichen hat. Sofern der (damalige) Schuldner gezahlt hat, hat er die ZwaSi als Eigentümergrundschuld erworben, welche dann nach Eigentumswechsel zu einer Fremdgrundschuld für den Schuldner wurde.

  • So, auf meine Nachfrage hin hat mit der eingetragene Gläubiger der Zwangssicherungshypothek mitgeteilt, dass der Herr X (gleichzeitig betreibender Gläubiger im K-Verfahren) die Forderung in diesem Jahr beglichen hat (während das K-Verfahren bereits lief).... :confused:
    Und nun? :gruebel:

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

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