Nachtragsliquidation: Gesellschafterin im Handelsregister gelöscht

  • Habe folgenden Fall:

    Eine GmbH wurde 1984 gelöscht ("Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.").

    1986 wurde ein Notliquidator von Amts wegen in das Register eingetragen.

    Der Notliquidator ist mittlerweile verstorben. Nun sollen noch einige Rechte für die Gesellschaft im Grundbuch gelöscht werden. Daher wird seitens der betreffenden Eigentümer der Grundstücke eine Nachtragsliquidation beantragt.

    Problematisch ist nun aber, dass Gesellschafterinnen "meiner" GmbH zwei schweizerische AGs sind. Eine AG ist bereits im Handelsregister gelöscht. Die andere konnte überhaupt nicht im Rahmen einer Recherche angefunden werden.

    Es stellt sich nun die Frage, wie ich den Beschluss über die Bestellung des Nachtragsliquidators zustellen kann. Eine öffentliche Zustellung scheint m.E. problematisch, da § 185 ZPO nicht einschlägig zu sein scheint.

    Hat irgendjemand eine Idee?

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