Hallo!
Ich würde gerne wissen, wie ihr als Rechtspfleger die Wertschätzung eines (beruflich genutzten) PKWs vornehmt im Rahmen von Bewilligung von Prozesskostenhilfe (oder Beratungshilfe). Gibt es hier eine konkrete Vorgabe? Ist das in allen Bundesländern gleich (hier interessiert vor allem Thüringen). Erläuterungen wären sehr wichtig, weil ich dann den Mandanten schon vorher sagen kann, ob ein Antrag überhaupt Sinn macht. Danke!