Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen :). Ich habe ein Jugendstrafverfahren in dem der VU zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Die Einleitung ist ganz normal erfolgt, VU hat sich allerdings nicht gestellt, sodass ein Haftbefehl und eine Ausschreibung ergangen ist.
VU konnte bis dato noch nicht festgenommen werden.
Heute erhalte ich ein neues Vollstreckungsheft mit neuer Haftstrafe. Das neue Urteil bezieht mein bisheriges Urteil mit ein. Nun weiß ich nicht genau wie ich vorgehen muss. Grundsätzlich würde ich sagen ich muss den "alten Haftbefehl" zurückfordern und die Ausschreibung löschen und in meiner neuen Vollstreckung nochmal ganz von vorne anfangen sprich Ladung etc.
Aber auch hierauf wird sich der VU ja erwartenderweise nicht stellen sodass es vermutlich wieder auf einen neuen Haftbefehl hinausläuft -> das Verfahren wird sich durch die zwischenzeitliche Löschung und Rücknahme des Haftbefehls sicherlich verlängern.
Aber da das neue Verfahren ja bisher noch nicht eingeleitet ist kann ich den "alten Haftbefehl" wohl nicht einfach auf die neuen Daten berichtigten oder? Schließlich ist er hier noch nicht "überfällig".
Ich hoffe meine wüsten Gedanken sind verständlich