"Widerspruch" gegen Zinsberechnung des Bargebots

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Ersteher, der zu wenig Zinsen für das Bargebot gezahlt hat. Ich habe ihn aufgefordert den Zinsbetrag nachzuzahlen, da sonst Forderungsübertragung droht.
    Er ist nicht belehrbar und meint, dass er nun nur unter Vorbehalt zahlt und er das Vorgehen gerichtlich klären lässt.
    Hat er damit irgendein Rechtsmittel bei mir eingelegt?
    Wenn ja was? Ich hab grad gar keinen Plan, was ich machen soll.

    VG, Mausejule

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