Grundbesitz e.V.

  • Hallo Fories,

    folgende Situation:

    eingetragener Verein ist im Grundbuch eingetragener Grundstückseigentümer.
    Die Vereinssatzung sagt aus: "

    Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde X".

    Vorgelegt wird jetzt ein VR-Auszug aus welchem sich ergibt, dass der Verein erloschen und das Registerblatt geschlossen wurde.
    Gemeinde X begehrt jetzt Grundbuchberichtigung.

    Wenn ich das richtig sehe ist die Gemeinde Anfallberechtigte und hat damit einen schuldrechtlichen Anspruch auf Auflassung. Der wäre vom Liquidator zu erfüllen (gewesen).
    Die Gemeinde beharrt aber darauf, dass Sie "automatisch" mit der Auflösung Eigentümerin geworden sei und demzufolge eine Grundbuchberichtigung vorgenommen werden müsse.

    Wer liegt daneben? Die Gemeinde oder ich?

    Danke für hilfreiche Beiträge.

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