Übergang vergessen

  • Und schon wieder hab ich ein schönes Thema:(

    Es wurde hier ein KFB in 1. Instanz mit Quotelung gemacht, wobei leider der Übergang nach § 59 RVG vergessen wurde.
    So nun ist in 2. Instanz eine andere Kostengrundentscheidung ergangen- auch mit Quotelung- und der KFB ist gegenstandslos.
    Die Gegenseite hat aber voll mit Zinsen bezahlt, aber keinen Rückfestsetzungsantrag gestellt.
    Nun hab ich das Problem mit dem Übergang. Wenn ich die Quotelung mache, dann den gezahlten Betrag abziehe und dann den Übergang komme ich auf einen Negativbetrag. Zudem finde ich das nicht fair, da ja die Gegenseite alles an die PKH- Partei gezahlt hat und damit ja auch den Übergang. Wenn ich jetzt den Übergang in dem neuen KFB berücksichtige dann benachteilige ich ja die Gegenseite zu Unrecht nochmal. Zudem- wie gesagt geht- das hier ja eh nicht, da ich auf einen Negativbetrag komme.
    Wenn ich den Übergang nicht abziehe dann komme ich auf einen Erstattungsbetrag für die PKH- Partei. Könnte ich mir dann den Übergang von der PKH- Partei wiederholen, da die ja zu Unrecht dahingehend bereichert worden ist?

  • Hey, mal sehen ob ich das richtig verstanden habe und aufdröseln kann.

    So wie ich das verstehe hat in der ersten Instanz A an B gezahlt und B hat PKH, aber ein Übergang wurde nicht berücksichtigt.
    Dieser Kfb ist durch die neue Kostengrundentscheidung jetzt gegenstandslos. Das A bereits an B gezahlt hat würde ich nur auf Antrag und nicht von Amts wegen berücksichtigen.
    Rückfestsetzung können sie ja jederzeit beantragen und solange sie das nicht tun, wird auch nichts rückfestgesetzt.

    Ich würde folgendermaßen vorgehen:

    1. Kfb mit den Quotelungen wie in der Kostengrundentscheidung erstellen

    2. Wenn sich in diesem Kfb ein Erstattungsbetrag an die PKH-Partei ergibt dann einen eventuellen Übergang ausrechnen.
    Sprich den sich nach der Quotelung ergebenden Betrag nehmen plus die ausgezahlte PKH-Vergütung und minus die komplett beantragten Wahlanwaltskosten von B (nicht gequotelt). Kommst du hierbei auf einen positiven Betrag ist das der Übergang und den ziehst du dann von dem Kfb aus 1. ab. Ist das ein negativer Betrag gibt es keinen Übergang und du musst auch nichts abziehen (in meinen Fällen gibt es bei Quotelungen eher selten Übergänge).

    3. So jetzt hast du entweder den Betrag aus 1. oder den Betrag aus 1. minus einen Übergang.
    Wenn man jetzt noch die Rückfestsetzung davon abzieht ist entweder noch ein Restbetrag übrig den A an B zahlen muss oder aber es ergibt sich ein negativer Betrag und das würde dann bedeuten, dass B den negativen Betrag an A zu zahlen hat aufgrund der Rückfestsetzung


    Ich hoffe das war einigermaßen verständlich.

    Du kannst aber auch gerne nochmal die einzelnen Beträge (Kfa's und PKH) und die Kostengrundentscheidung posten, evtl. wird es verständlicher wenn man es mit Zahlen und Beispielen verdeutlichen kann :)

  • Ähm ja ok. Dankeschön. Ich hatte einen gravierenden Denk- und Rechenfehler drin. Ich komme bei der Berechnung Erstattungsanspruch - Deckungslücke auf einen Negativbetrag und habe und hatte damit keinen Übergang. Schön, dass wir mal drüber gesprochen haben :wechlach:

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