Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Grundstück wird verkauft. Die Verkäufer erteilen den Käufern (Ehrleute) eine Fnanzierungsvollmacht. Die Käuferin bestellt nunmehr eine Grundschuld nebst 800 ZPO und zwar für ihren Ehemann aufgrund Vollmacht. Der Inhalt der Vollmacht lautet: Hiermit bevollmächtige ich meine Ehefrau mich in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Kann ich die Vollmacht soweit auslegen, dass hiervon auch die Vollstreckungsubterwerfung gem. § 800 ZPO gedeckt ist?