Vormerkung für künftigen Anspruch

  • Guten Morgen,
    die Eigentümer sind derzeit zu je 1/2 in Abt. I eingetragen. In notarieller Urkunde erklären Sie "Wir sind uns darüber einig, dass die Eigentümergemeinschaft in der Weise aufgehoben werden soll, dass der Erschienene zu 1 seine ideelle Hälfte an die Erschienene zu 2 veräußert. Die Beteiligten verpflichten sich, in einer separaten Urkunde einen Kaufvertrag nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Entwurfs abzuschließen. Der Vertragsschluss soll spätestens am 02.01.2020 erfolgen." Der Entwurf eines entsprechenden KV ist beigefügt. Bewilligt und beantragt ist die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs der Erschienenen zu 2 auf Übertragung des Eigentums. M.E. liegt ein künftiger Anspruch der Erschienenen zu 2 vor, so dass ich die Vormerkung eintragen kann. Ist das richtig?
    Vielen Dank.

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