Hallo ihr Lieben,
ich bin ganz neu hier und brauche mal bitte Eure Hilfe.
Folgender Sachverhalt:
Notarielles gemeinschaftliches Testament. Zweiter Sterbefall. Es sind 5 Kinder da. 1 Kind ist Alleinerbe. Die anderen 4 Kinder wurden mit einem Vermächtnis bedacht. Nach Annahme der Erbschaft erging die Mitteilung mit Merkblatt pflichtteilsberechtigter Vermächtnisnehmer.
Nun schlägt ein Vermächtnisnehmer die Erbschaft an seinem zuständigen Wohnortgericht aus, welches nicht wir waren. Diese beurkunden die Erklärung. Ich habe natürlich trotzdem die Kosten erhoben. Er geht in Erinnerung und schickt einen Bescheid vom Jobcenter mit.
Nun meine Frage:
Selbst wenn ich die Erinnerung so auslege, dass ein VKH Antrag bei rauskommt, hätte er ja nicht ausschlagen müssen. Er wurde seitens des Gerichts auch nie davon unterrichtet oder ihm der Hinweis gegeben. Ein Vermächtnis kann ich ja maximal gegenüber dem Beschwerten "ausschlagen". Unrichtige Sachbehandlung fände ich hier irgendwie auch nicht angebracht, aber bei mir würde es an der Aussicht auf Erfolg scheitern bzw. erst Recht erscheint mir diese "Rechtsverfolgung" als mutwillig.
Ich bin gerade verwirrt und freue mich über eure Meinungen. Danke schon mal!